Riester Rente – Kostenloser Vergleich – Riester Hartz4 fest

Riester-Vertrag bleibt auch bei Arbeitslosigkeit erhalten

Wenn der Versicherte von längerer Arbeitslosigkeit betroffen ist und Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen muss, werden die auf den geförderten Riester-Vertrag getätigten Einzahlungen nicht als Vermögen angerechnet, müssen also nicht vor dem Sozialleistungsbezug verbraucht werden. Dem Betroffenen bleibt so der Riester-Vertrag ungemindert erhalten, anders als beispielsweise Sparguthaben, die vor dem Bezug von Sozialleistungen bis auf einen Freibetrag verbraucht werden müssen. Wenn der Versicherte in der Ansparphase in finanzielle Schwierigkeiten oder in Überschuldung geraten sollte, kann der Riester-Vertrag nicht von dritter Seite gepfändet werden.

Optimales Angebot und Beratung erhalten

Die Riester-Rente ist wegen der staatlichen Zulagen und steuerlichen Fördermöglichkeiten eine interessante Variante der privaten Altersvorsorge. Da es viele Anbieter mit unterschiedlichen Tarifen und Produkten gibt, ist eine unabhängige Beratung sinnvoll. Holen Sie daher die notwendigen Informationen ein und nutzen Sie die Möglichkeit, über das Anfrage-Formular zum richtigen Riester-Vertrag zu gelangen.