Rechtsschutzversicherung – Kostenloser Vergleich – Leistungsumfang
Teurer Rechtsstreit
Man kann nie wissen, aufgrund welcher Problematik man als Prozesspartei vor Gericht landet oder einmal die Hilfe eines Rechtsanwalts benötigt. Das Leben ist vielfältig und rechtliche Probleme erkennt man oft erst dann, wenn sie bereits auf einen zugekommen sind. Ist man dann gezwungen, vor Gericht zu gehen, summieren sich rasch erhebliche Kosten. Möchte man, ohne im Besitz einer Rechtsschutzversicherung zu sein, eine Klage bei Gericht einreichen, muss man den Gerichtskostenvorschuss und Vorschüsse für Sachverständige, Zeugen und den eigenen Anwalt selbst vorstrecken. Hinzu kommen dann noch die Rechtsanwaltskosten des Gegners, welche man als Unterlegener ebenfalls zu tragen hat. Auch als Gewinner des Rechtsstreits steht man dann vor einem Problem, wenn der unterlegene Gegner, der laut Urteil eigentlich die Kosten tragen müsste, zahlungsunfähig ist, und man die eigenen verauslagten Kosten dort nicht zurückholen kann.
Auch bei der Schlichtung hat man Rechtsschutz
Ist in Ihrem Bundesland vor dem Gang zum Gericht in speziellen Fällen ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren vorgesehen, so werden auch die dafür anfallenden Kosten regelmäßig von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Oftmals ist es auch so, dass man nur anteilig gewinnt oder verliert und eine Kostenquotelung zwischen den Prozessparteien im Urteil ausgesprochen wird, zum Beispiel, dass jeder die Hälfte der Gerichtskosten und seine Rechtsanwaltskosten selbst trägt. Oft kommt es auch zum Vergleich, bei dem man auch den entsprechenden Anteil an den Prozesskosten übernehmen muss. Hat man dann Deckungsschutz von seiner Rechtsschutzversicherung, ist man von diesen Kostenfolgen befreit.