Rürup Rente – Kostenloser Vergleich – Sicherheit mit Rürup

Steuerliche Vorteile durch Rürup-Rente

Für Selbständige, also Gewerbetreibende und Freiberufler, bietet sich seit dem Jahr 2005 bei Neuabschlüssen als steuerbegünstigte Altersvorsorge nur noch die Rürup-Rente, da die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs bei sonstigen privaten Rentenversicherungsverträgen und Lebensversicherungen vom Gesetzgeber gestrichen wurde. Mit einer Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, haben Sie eine zusätzliche Altersversorgung, die Ihnen mit Rentenbeginn regelmäßige Zahlungen sichert.

Zugunsten der Versicherten erhöht sich der Betrag der steuerlich abzugsfähigen Sonderausgaben seit Einführung der Rüruprente im Jahr 2005 jährlich um 2 Prozent. Für 2005 konnten Rürup-Versicherte 60 % der Höchstbeträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Im Jahr 2012 sind dies dann 74 Prozent der Höchstbeträge. So werden dann im Jahr 2025 die Höchstbeträge zu 100 Prozent als Sonderausgaben abzugsfähig sein; dies sind 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepartner. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung werden bei der Rürup-Rente Ihre Einzahlungen für Sie angespart und ab Rentenbeginn mit einer guten Rendite an Sie ausbezahlt; bei der gesetzlichen Rente gilt dagegen das Umlageprinzip: Die Beitragszahlungen der Versicherten werden bereits im nächsten Monat als Renten an die aktuellen Rentner ausgezahlt.

Optimales Vergleichsangebot erhalten

Der Versicherungsmarkt ist vielfältig und für den Laien schwer zu überblicken. Zahlreiche Unternehmen bieten eigene Tarifvarianten an. Füllen Sie deshalb unten das Rürup-Formular aus, lassen sich unverbindlich und objektiv beraten und finden Sie Ihr optimales Angebot.