Autoversicherung – Kostenloser Vergleich – Teil- und Vollkasko

Vollkasko und Teilkasko

Informationen zur Teilkasko

Im Rahmen der Teilkasko werden Schäden reguliert, die an Ihrem Kraftfahrzeug durch Feuer, Diebstahl, Zusammenprall mit Wild, Unwetter oder Glasbruch hervorgerufen werden. Zusätzlich ist das herstellerseitige Zubehör Ihres Fahrzeugs zum Beispiel bei Entwendung oder Beschädigung im Versicherungsumfang enthalten. Ob ein bestimmtes Element, das im oder am Fahrzeug verbaut ist, zum mitversicherten Zubehör gehört oder nicht, lässt sich am besten durch Einsichtnahme in die konkreten Versicherungsunterlagen ermitteln. Fahrzeugbesitzer, die keine Garage haben, sondern Ihr Gefährt im Freien parken, werden immer häufiger auch mit der Problematik konfrontiert, dass Marder im Motorraum Kabel, Leitungen und Schläuche durchbeißen oder anfressen. Solche Schäden sind mitunter im Leistungsumfang der Teilkasko enthalten. Wenn Sie im Rahmen Ihrer Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbaren, können Sie Einsparungen am Versicherungsbeitrag erzielen.

Aus Versehen das eigene Fahrzeug beschädigt: Vollkaskoversicherung

Melden Sie einen Schaden, den Sie bei einem Verkehrsunfall an Ihrem eigenen Auto verursacht haben, bei Ihrer Vollkasko zur Regulierung an. Auch Schäden, die Unbekannte durch mutwillige Zerstörung an Ihrem geparkten Fahrzeug verursachen, werden von der Vollkaskoversicherung ausgeglichen. Bedenken Sie aber, dass Sie nach Inanspruchnahme von Leistungen aus der Vollkasko einen Rückstufungsschaden dahingehend einkalkulieren müssen, dass Ihr Schadensfreiheitsrabatt reduziert wird und sich dadurch in der Folgezeit der zu zahlende Versicherungsbeitrag erhöht. Wenn Sie für die Laufzeit des Vertrags die Versicherungsbeiträge reduzieren möchten, ist es ratsam, über eine angemessene Selbstbeteiligung für den Schadensfall nachzudenken.

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