Rürup Rente – Kostenloser Vergleich – Rürup Förderbeträge

Steuerliche Förderung der Rürup-Rente

Der Gesetzgeber hat die steuerliche Förderung der Rürup-Rente festgelegt. Seit 2005, als die Rürup-Rente eingeführt wurde, bis 2025 findet eine stufenweise Erhöhung der steuerlichen Förderung der Rürup-Rente statt. Sie können die gezahlten Beiträge zu Ihrem Rürup-Rentenversicherungsvertrag gemeinsam mit den Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rente im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuermindernd geltend machen. Wobei hier gilt, dass der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung, der ja bereits steuerfrei ist, den als Sonderausgaben abzugsfähigen Betrag vermindert. Für Alleinstehende konnten im Jahr 2005 sechzig Prozent des Höchstbetrags von 20.000 Euro, für zusammen veranlagte Ehepartner sechzig Prozent des Höchstbetrags von 40.000 Euro als Sonderausgaben zur Reduzierung des zu versteuernden Einkommens geltend gemacht werden. Diese Höchstbeträge können dann im Jahr 2025 zu einhundert Prozent ausgeschöpft werden, da der Prozentsatz seit 2005 jedes Jahr um zwei Prozent ansteigt.

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Der Versicherungsmarkt ist vielfältig und für den Laien schwer zu überblicken. Zahlreiche Unternehmen bieten eigene Tarifvarianten an. Machen Sie daher Gebrauch von unserem Anfrage-Formular und erhalten Sie Ihr passendes Angebot und Hilfe durch einen fachkundigen Experten.