Riester Rente – Kostenloser Vergleich – Wer hat Anspruch?

Berechtigter Personenkreis

Zu den unmittelbar zulagenberechtigten Personen im Rahmen der Riester-Förderung gehören rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer sowie Beamte, Richter und Soldaten, Amtsträger, Kindererziehende im Erziehungsurlaub, geringfügig Beschäftigte und die Bezieher von Arbeitslosengeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld II sowie Pflegepersonen, die nicht gewerblich tätig sind, also z.B. Angehörige im Haushalt pflegen. Auch der Ehepartner ohne eigenen direkten Riester-Anspruch, also z.B. eine nicht berufstätige Hausfrau, kann Riester-Förderung auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag mit einer Mindesteinzahlung von sechzig Euro jährlich erhalten.

Personen ohne Riester-Förderung

Personen, die in berufsständischen Versorgungseinrichtungen pflichtversichert sind, wie Architekten, Anwälte, Ärzte und Apotheker, sowie Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, gehören nicht zum Kreis der Anspruchsberechtigten bei der Riester-Förderung. Des weiteren haben Bezieher von Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrenten ohne rentenversicherungspflichtige Tätigkeit keinen Riester-Förderanspruch. Ebenso wie nicht rentenversicherungspflichtige Studenten und geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag nicht auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufstocken.