Haftpflichtversicherung – Kostenloser Vergleich – Wer ist versichert?

Versicherter Personenkreis

Als Inhaber des Versicherungsvertrags genießt natürlich der Versicherte selbst den Schutz seiner Privathaftpflichtversicherung. Daneben können durch denselben Vertrag aber noch weitere Personen in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden. So kann der Versicherungsschutz auch bei unverheirateten Paaren auf den Lebensgefährten ausgedehnt werden, indem der Partner namentlich im Versicherungsvertrag aufgeführt wird. Bei verheirateten Paaren ist der Ehepartner mitversichert. Gleiches gilt für die Kinder. Hat man keine Kinder, kann man einen günstigeren Tarif wählen. Als Alleinstehender ohne Partner wird man sich für den Singletarif entscheiden.

Mitversicherung von Hilfspersonen

Bestellen Sie Hilfspersonen für Verrichtungen in Garten und Haus oder zur Kinderbetreuung, dann ersetzt Ihre Haftpflichtversicherung diejenigen Schäden, die von diesen Personen während der Tätigkeit einem anderen zugefügt werden. Wenn Sie sich also von einer Aushilfe den Garten bestellen lassen und diese Person dabei mit einem Gartengerät einen Schaden beim Nachbarn verursacht, so ist dieser Schaden von Ihrem Versicherungsschutz erfasst. Sollte der Versicherte versterben, dann läuft der Vertrag bis zur nächsten Beitragszahlung weiter und die Familienmitglieder haben bis dahin Versicherungsschutz. Der Partner kann dann durch Zahlung des nächsten Beitrags den Vertrag übernehmen.