Haftpflichtversicherung – Kostenloser Vergleich – Leistungsumfang

Wie sind Sie durch Ihre Privathaftpflichtversicherung geschützt?

Wenn Sie einmal von jemandem wegen eines Schadens in die Ersatzpflicht genommen werden, ist es gut, im Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung zu sein. Werden vom Geschädigten Zahlungsansprüche an Sie gerichtet, dann können Sie den Fall Ihrer Versicherung melden, die durch qualifiziertes Personal prüft, ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht. Berechtigte Ansprüche des Geschädigten gleicht die Versicherung dann durch Zahlung aus. Wenn Sie Eigentümer einer selbst genutzten Wohnimmobilie sind, haben Sie mit der Privathaftpflichtversicherung zugleich Deckungsschutz für Haftungsfälle im Zusammenhang mit diesem Wohneigentum. Als Verheirateter wählen Sie den Tarif, in dem auch Ehegatte und Kinder mitversichert sind. Wenn Sie sich einmal vorübergehend im Ausland aufhalten, genießen Sie auch für dort verursachte Schäden den Versicherungsschutz Ihrer Haftpflichtversicherung. Wenn Sie keine Privathaftpflichtversicherung haben, müssen Sie sich im Schadensfall mit sämtlichen Forderungen der Gegenseite selbst auseinandersetzen oder einen Anwalt damit beauftragen.

Hilfe bei unberechtigten Forderungen

Wenn Sie mit Forderungen konfrontiert werden, die nicht berechtigt sind, steht Ihnen Ihr Versicherer bei der Abwehr solcher Begehren zur Seite. Hat Ihre Privathaftpflichtversicherung die Regulierung abgelehnt und sollten Sie dann vom Anspruchsteller auf Zahlung verklagt werden, hilft Ihnen die PHV bei der Prozessführung, indem Sie einen Rechtsanwalt beauftragt und für den Fall des Unterliegens auch das Prozesskostenrisiko trägt. Damit genießen Sie sozusagen passiven Rechtsschutz für die Abwehr unberechtigter Forderungen durch Ihre Privathaftpflichtversicherung. Nicht eingeschlossen in den Versicherungsschutz sind Dinge wie Geldstrafen und Bußgelder, ebenso wie Schäden aus einer Fahrzeugbenutzung, für welche die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung eintritt. Des weiteren vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind vorsätzlich verursachte Schäden oder gegenseitige Schäden durch Personen, die in demselben Vertrag versichert sind.